Sie betreuen Austausch- und Gaststudierende an der Goethe Universität oder sind an einer Betreuung interessiert und haben Fragen? Dann sind Sie hier genau richtig. Untenstehend finden Sie alle Informationen rund um die Betreuung und die Aufgaben, die auf Sie zukommen.
Weitere Informationen für Programmbeauftragte finden Sie hier.
Nominierungsfrist an der Goethe-Universität: 15. Mai (für WS); 15. November (für SoSe)
an den Fachbereich/das Institut gesendet werden.
Studierende können alle Informationen bezüglich der Bewerbung als Gaststudierende*r innerhalb eines Austauschprogramms hier finden.
Freemover werden nicht nominiert. Sie kontaktieren das Global Office direkt, sobald sie eine fachliche Betreuung gefunden haben. Der Link zum Online‑Bewerbungsformular wird direkt an die Bewerber*innen gesendet.
Als Freemover können sich nur Doktorand*innen und Praktikant*innen bewerben. Dafür benötigt man eine*n fachlichen Betreuer*in an der Goethe‑Universität. Freemover sind eigenfinanziert. Weder das Global Office noch der Fachbereich/das Institut übernehmen finanzielle Verantwortungen für die Bewerber*innen. Fachliche Betreuer*innen sollten Studierende bei allen Belangen/Fragen in Verbindung mit dem Studienfach beraten/unterstützen, z.B. Kurswahl, Prüfungsanmeldung, Erstellung des Transcript of Record (auf Anfrage können wir Ihnen gerne eine Vorlage für das Transcript zukommen lassen), etc. Die administrative Betreuung (Zulassung, Immatrikulation) erfolgt über das Global Office.
Fachliche Betreuung kann nur übernommen werden, wenn der/die Lehrende während des Betreuungszeitraums vor Ort an der Goethe‑Universität lehrt.
Beginnend im Wintersemester 2023-24:
Alle Studierenden (unabhängig von ihrem Studienniveau) können sich als Freemover bewerben. Bitte beachten Sie, dass wir keine Freemover von Partneruniversitäten aufnehmen können. Das Global Office kann nicht bei der Suche nach einem*einer akademischen Betreuer*in unterstützen.
Studierende können alle Informationen bezüglich der Bewerbung als Freemover hier finden.
Studierende, die sich als Stipendiat*innen bewerben wollen, finden alle Informationen bezüglich der Bewerbung hier.
Studierende können ein Praktikum an einem Fachbereich der Goethe-Universität machen, z.B. im Rahmen von ERASMUS+. Dazu müssen diese den entsprechenden Fachbereich direkt kontaktieren, um zu erfahren, ob eine Annahme als Praktikant*in möglich ist.
Sofern die Studierenden als Praktikant*in angenommen werden, können Sie als Freemover Gaststudierende*r während Ihres Praktikums eingeschrieben werden (siehe Tab oben).
Eine Einschreibung ist nur unter den folgenden Bedingungen möglich:
Hinweis für die Fachbereiche: Wir im Global Office können keine Praktikumsverträge
prüfen. Bitte wenden Sie sich an die Abteilung Personalservices und beachten Sie dieses Merkblatt.
Praktikant*innen am Universitätsklinikum und dem Fachbereich Medizin finden alle nötigen Informationen hier.
Studierende finden Informationen bezüglich eines Praktikums hier.
Mit Einführung der neuen Erasmus+ Programmgeneration sind nun auch sogenannte Blended Short-Term Mobilities möglich. Sie richten sich insbesondere an diejenigen Studierenden, die aufgrund persönlicher, familiärer, gesundheitlicher oder studiengangbedingter Umstände nicht in der Lage sind, an einer langfristigen physischen Mobilitätsaktivität zu Studien- oder Praktikumszwecken teilzunehmen.
Für eine blended short-term mobility muss ein Inter-Institutional Agreement zwischen sendender und empfangender Hochschule bestehen.
Die physische Mobilität muss mind. 5 und darf max. 30 Tage dauern und muss verpflichtend um eine virtuelle Komponente vor- oder nach der physischen Mobilität ergänzt werden (Online-Lernerfahrung oder Teamarbeit).
Während der physischen Mobilität muss der*die Studierende mindestens 3 ECTS erwerben.
Da der Aufenthalt max. 1 Monat beträgt, werden die Studierenden in der Regel nicht eingeschrieben. Daher müssen Learning Agreement, Letter of Acceptance, Confirmation of Stay und Transcript of Records von dem*der Betreuer*in erstellt werden.
Studierende finden Informationen bezüglich der Sprachkenntnisse hier.
Wenn Sie eine*n Studierenden an Ihrem Fachbereich aufnehmen (Stipendiat*innen, Freemover, Praktikant*innen) kann es sein, dass die entsendende Hochschule und/oder der*die Studierende einen Letter of Acceptance oder Letter of Invitation benötigt.
Die Betreuungszusage/-einladung kann nur von dem*der Betreuer*in oder dem Fachbereich selbst ausgestellt werden. In der Regel enthalten die Zusagen/Einladungen die folgenden Angaben (die je nach Vorgaben abweichen können):
Bitte fragen Sie bei dem*der Studierenden direkt nach, welche Angaben im Letter of Acceptance/Invitation enthalten sein müssen.
Bewerbungsfrist: 15. Juni (für WS); 15. Dezember (für SoSe).
Bewerber*innen
erhalten vom Global Office eine (englischsprachige) Bestätigung über den
Eingang der Bewerbung.
Studierende finden Information bezüglich des Bewerbungsprozesses hier.
Warteliste:
Alle Bewerber*innen die keinen Platz erhalten haben, kommen automatisch auf die Warteliste. Sofern weitere Plätze frei werden, z.B. weil Bewerber*innen kurzfristig ihren Aufenthalt absagen, informieren wir die Wartelistekandidat*innen umgehend per E-Mail. Pro Semester haben wir im Durchschnitt ca. zehn Stornierungen. Die Studierenden können uns gerne kontaktieren, um ihren Platz auf der Warteliste zu erfahren. So können sie besser einschätzen, ob sie eine Chance auf einen Platz haben.
Wir erwarten, dass die Bewerber*innen uns informieren, wenn sie privat eine Unterkunft gefunden haben, damit wir sie von der Warteliste nehmen, damit im Nachrücker‑Verfahren zügig geklärt werden kann, wer noch Unterkunft benötigt und wir wartenden Studierenden ein Angebot unterbreiten können.
Studierende finden Informationen rund um das Thema "Wohnen" hier.
Da Drittstaatler*innen frühzeitig ein Visum beantragen müssen, erstellen wir auf Anfrage eine Vorabzulassung. Natürlich muss die Bewerbung bereits vorliegen, damit wir eine Vorabzulassung erstellen können.
Studierende müssen sich rechtzeitig vor dem geplanten Studienaufenthalt bei der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung informieren, welche Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für sie gelten. Die Bearbeitung/Genehmigung von Visumsanträgen kann bis zu zwei Monate dauern. Termine für die Beantragung/Abgabe der Unterlagen sind häufig wochenlang im Voraus ausgebucht, deshalb ist eine frühe Planung der nötigen Schritte unbedingt erforderlich. Die Studierenden können sich auf der Webseite der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung informieren, welche Unterlagen benötigt werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine rechtssicheren Auskünfte über Visa/Aufenthaltstitel geben können. Das ist alleinige Aufgabe der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung bzw. Ausländerbehörde. Bei Schwierigkeiten/Problemen in Verbindung mit der Visaerteilung unterstützen wir die Bewerber*innen selbstverständlich gerne. Die Studierenden können uns jederzeit mit ihrem Anliegen direkt kontaktieren, damit wir sie unterstützen können.
Studierende finden Informationen rund um das Thema "Visum" hier.
Wenn Studierende im Rahmen eines Austauschprogramms an der Goethe-Universität studieren möchten und bereits eine Aufenthaltserlaubnis für ein Studium in einem anderen EU-Mitgliedsstaat erhalten haben, können sie zum Studium an die Goethe-Universität kommen, ohne ein Visum für Deutschland beantragen zu müssen. In diesem Fall müssen die Studierenden zusätzliche Dokumente bei der Goethe-Universität einreichen (incoming@uni-frankfurt.de). Dann kann die Goethe-Universität eine Bestätigung für den Aufenthalt der Studierenden beantragen. Ohne diese Bestätigung dürfen die Studierenden nicht zum Studium nach Deutschland kommen!
Die Mobilität innerhalb der EU wird unter folgenden Bedingungen erleichtert (gilt nicht für Großbritannien, Irland und Dänemark; Studierende aus diesen Staaten müssen bei der deutschen Botschaft ein Einreisevisum beantragen, wenn sie an der Goethe-Universität studieren wollen).
Einreichung der zusätzlichen Unterlagen an der Goethe-Universität bis zum
15. Juli (für das Wintersemester; früheste geplante Ankunft: September)
15. Januar (für das Sommersemester; früheste geplante Ankunft: März)
Hinweis: Die vollständige Meldung muss spätestens 30 Tage vor der geplanten Einreise nach Deutschland bei der Nationalen Kontaktstelle (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) vorliegen. Um Verzögerungen bei der Einreise zu vermeiden, sind die Studierenden dafür verantwortlich, dass das Global Office der Goethe-Universität die vollständigen Unterlagen in dem unten beschriebenen Format innerhalb der oben genannten Frist erhält, damit das Global Office der Goethe-Universität genügend Bearbeitungszeit hat, um die Unterlagen an die Nationale Kontaktstelle weiterzuleiten.
Wenn die eingereichten Unterlagen unvollständig sind oder noch Ablauf der Frist eingereicht werden, kann die Goethe-Universität keine Bestätigung für den Aufenthalt der Studierenden beantragen. In diesem Fall werden die Studierenden nicht zum Studium an der Goethe-Universität zugelassen!
Einzureichende Dokumente:
Alle Dokumente müssen im PDF-Format an incoming@uni-frankfurt.de geschickt werden.
Alle Dokumente, mit Ausnahme des Reisepasses und des Aufenthaltstitels, müssen in deutscher Sprache vorgelegt werden. Das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) kann auf Antrag leicht verständliche fremdsprachige Unterlagen akzeptieren, entscheidet aber, ob die eingereichten Unterlagen den Anforderungen genügen.
Weitere Informationen:
Studierende finden Informationen bezüglich des Learning Agreements hier.
Studierende finden Informationen bezüglich ihrer Immatrikulation hier.
Studierende finden Informationen zur Goethe Card hier.
Gaststudierende können am Deutsch-Intensivkurs für Austauschstudierende (DIA) teilnehmen. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Anmeldung erfolgt in Verbindung mit der Bewerbung um Zulassung zum Gaststudium. Der Kurs findet vier Wochen im September sowie drei Wochen im März statt. Im Semester können die Studierenden an semesterbegleitenden Deutschkursen teilnehmen. Die Kurse werden vom Internationalen Studien- und Sprachenzentrum (ISZ) veranstaltet. Bei Fragen zu den Kursinhalten sowie zu dem Sprachniveau (z.B. A1.1) der Kurse, wenden sich die Studierenden bitte direkt an das ISZ (deutsch-im-studium@uni-frankfurt.de). Das Kursangebot finden die Gaststudierenden ↗hier.
Studierende finden Informationen bezüglich der Deutschkurse hier.
Verlängerungen können bis spätestens 31. Dezember (für SoSe) bzw. 30. Juni (für WS) im Global Office beantragt werden.
ERASMUS: Das Formular extension request erhalten die Studierenden rechtzeitig vom Global Office.
Direkt-/Fachbereichsaustausch: Folgende Bestätigungen, dass die Verlängerung bewilligt wurde, müssen dem Global Office vorliegen:
Freemover: Um den Aufenthalt zu verlängern, reichen Freemover eine Betreuungszusage für den verlängerten Betreuungszeitraum ein.
Stipendiat*innen (z.B. DAAD), die als Gaststudierende registriert sind, beachten bitte, dass im Global Office ein Stipendienbescheid für den verlängerten Zeitraum vorliegen muss.
Die Belegung des Wohnheimplatzes ist entsprechend der ursprünglichen Zulassung zum Gaststudium nur für ein bzw. maximal zwei Semester gestattet, damit nachfolgende Austauschstudierende diesen Wohnheimplatz in Anspruch nehmen können. In Ausnahmefällen kann eine Verlängerung ermöglicht werden, sofern eine Verlängerung des Studienaufenthalts bereits genehmigt und der jeweilige Wohnheimplatz noch nicht neu vergeben wurde, (d.h. vor 01. Juni für WS bzw. vor 01. Dezember für SoSe). Einen Anspruch auf Verlängerung des Wohnheimplatzes haben die Austauschstudierenden nicht.
Achtung: Drittstaatler*innen, die in Deutschland studieren, müssen ihren Visumsstatus beachten. Sie sind dafür verantwortlich, rechtzeitig eine Verlängerung zu beantragen.
Studierende finden Informationen rund um das Thema "Verlängerung" hier.
Studierende finden Informationen bezüglich ihrer Anwesenheitszertifikate hier.
wird das Transcript vom Auslandsbüro des Fachbereichs erstellt, bei Fragen verweisen Sie bitte direkt an das Auslandsbüro des Fachbereichs.
In folgenden Studiengängen:
wird das Transcript am jeweiligen Institut erstellt, bei Fragen verweisen Sie bitte direkt an das Institut.
Studierende finden Informationen bezüglich des Transcript of Records hier.